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Blower Door Sachsen GbR

Wie muss der Zustand des Gebäudes sein?

Die Norm (DIN EN 13829) beschreibt zwei Arten der Messung, abhängig von deren Ziel. Für beide Arten sind unterschiedliche Vorbereitungen nötig.


Bauzustand A: Gebäude befindet sich weitgehend im späteren Nutzungszustand

Das Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, der weitgehend dem späteren bewohnten Zustand entspricht. Alle Bauteile und Komponenten, die auf die Dichtheit einen wesentlichen Einfluss haben, sollten angebracht sein (z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen).

Wurde im Wärmeschutznachweis ein verringerter spezifischer Lüftungswärmebedarf voraus gesetzt, hat das Haus eine Lüftungsanlage oder geht es um ein Niedrigenergie- oder Passivhaus, so ist der Nachweis der Luftdichtheit vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Beantragung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Dort ist ein Test-Zertifikat einzureichen, das die Erfüllung der vorgeschriebenen Grenzwerte belegt.


Bauzustand B: Nur die Luftdichte Ebene wurde bisher fertiggestellt

Es ist sinnvoll schon während der Bauphase, sobald die Luftdichtheitsebene eingebaut wurde, eine Kontrolle durchführen zu lassen. In diesem Baustadium können eventuelle Mängel einfach und kostengünstig nachgebessert werden.


Wichtig für Bauzustand B:

· Die massiven Außenwände sollten innenseitig vollflächig verputzt sein.

· Die raumseitige Verkleidung im Dachstockbereich sollte noch nicht eingebaut sein.

· Die Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (i.d.R. PE-Folie) sollte vollständig angebracht sein.

· Luftdichtende Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen (insbesondere an Fenstern und an Übergängen zwischen Holzleichtbau- und Massivbaubereichen) sollten hergestellt sein.

· Alle Durchführungen durch die Gebäudehülle für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen sollten ausgeführt sein.


Unwichtig für Bauzustand B:

· Anbringen von Außenputz, Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), Vormauerschale u.ä.

· Einbringen der Fußbodendämmung, des Estrichs und des Bodenbelages

· Einbau der Sanitärobjekte und der haustechnischen Anlagen, wenn die zugehörigen Durchbrüche durch die Gebäudehülle bereits ausgeführt sind (s.o.).

· Montage von Steckdosen, Schaltern, etc.

 

Um zu einer aussagekräftigen Messung nach dem standardisierten Nachweisverfahren zu kommen, sollten Baufortschritt und Messtermin aufeinander abgestimmt werden.